Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle direkten Kosten, die Schwangerenbetreuung, Geburt und Wochenbett sowie Stillzeit betreffen. Bestimmte Leistungen wie Toxoplasmose Test oder der Test auf B-Streptokokken werden von den Krankenkassen übernommen, solange sie von einer Hebamme erbracht werden.

Die Rufbereitschaftspauschale beträgt 450,- € für alle Frauen, die eine Geburt zu Hause anstreben. Von einigen Krankenkassen wird die Rufbereitschaftspauschale anteilig übernommen. Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik werden komplett übernommen.

Kurskosten

Die Kosten für die Kurse, ausgenommen Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik, werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei einkommensschwachen Familien bzw. Bezug von Sozialleistungen kann über die Kursgebühr im Vorfeld verhandelt werden.

Privatversicherte

Es ist sinnvoll, die Krankenkasse anzuschreiben und nachzufragen, welche Kosten und zu welchem Satz getragen werden.

Eine schriftliche Zusage über die Kostenübernahme der Betriebspauschale bei einer Geburtshausgeburt und die Übernahme der Kosten einer Hausgeburt und der Verlegung ins Krankenhaus ist dringend zu empfehlen.